Zuschüsse zu Tagespflegekosten vom Jugendamt
Unter welchen Bedingungen fördert das Jugendamt?
- Unter 1 Jahr alt ODER 1-3 Jahre alt aber mehr als 30h Betreuung pro Woche ODER über 3 Jahre alt: Nachweis erforderlich, dass beide Eltern / der alleinerziehende Elternteil berufstätig / arbeitssuchend ist, studiert, eine Ausbildung macht oder die Schule besucht (einschließlich Nachweisen über Arbeitsstunden oder Stundenpläne)
- 1-3 Jahre alt, bis maximal 30h Betreuung pro Woche: keine Arbeitstätigkeit o.Ä. der Eltern erforderlich (Angaben für Jugendamt Rhein-Neckar; Jugendamt Heidelberg: 25h)
- Unter 3: Krippe/Kita und Tagespflege gleichberechtigt
- Kindergartenalter: Kindergarten hat Vorrang, Betreuung vor/nach Kindergarten möglich oder wenn nachweislich kein Kindergartenplatz verfügbar ist
- Schulalter: Kernzeitbetreuung und Schülerhort haben Vorrang, wenn verfügbar
Wie viel müssen Eltern für Tagespflege bezahlen? (bei Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis)
- Eltern mit mittleren und hohem Einkommen und einem Kind zahlen 1,82€ pro Stunde an das Jugendamt. Das Jugendamt bezahlt 6,50€ an die Tagespflegeperson (1€ mehr in Randstunden).
- Eltern mit mehreren Kindern zahlen gestaffelt weniger, Link mit Tabelle siehe unten.
- Eltern mit geringem oder keinem Einkommen können auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.
Informationen und Anträge
Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis
Zuständig ist das Jugendamt / Landratsamt Rhein-Neckar, welches sich in Heidelberg befindet (aber nicht für die Stadt Heidelberg zuständig ist). Laden Sie sich von der verlinkten Seite die Dateien
- "Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII",
- "Betreuungszeitenmitteilung (Anlage zum Antrag § 23 SGB VIII)",
- "Kostenbeitragstabelle und -Satzung für die Kindertagespflege" und
- "Zuständigkeit Sachbearbeiter Tagespflege (§ 23 SGBVIII)"
herunter.
Wohnsitz in Heidelberg
Zuständig ist das Heidelberger Jugendamt. Kontaktieren Sie es unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
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