Zuschüsse zu Tagespflegekosten vom Jugendamt

Unter welchen Bedingungen fördert das Jugendamt?

Wie viel müssen Eltern für Tagespflege bezahlen? (bei Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis)

Informationen und Anträge

Wohnsitz im Rhein-Neckar-Kreis

Zuständig ist das Jugendamt / Landratsamt Rhein-Neckar, welches sich in Heidelberg befindet (aber nicht für die Stadt Heidelberg zuständig ist). Laden Sie sich von der verlinkten Seite die Dateien

  1. "Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII",
  2. "Betreuungszeitenmitteilung (Anlage zum Antrag § 23 SGB VIII)",
  3. "Kostenbeitragstabelle und -Satzung für die Kindertagespflege" und
  4. "Zuständigkeit Sachbearbeiter Tagespflege (§ 23 SGBVIII)"
herunter.

Wohnsitz in Heidelberg

Zuständig ist das Heidelberger Jugendamt. Kontaktieren Sie es unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

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